Es geht also darum, dass ich ohne Fahrschein kontorlliert wurde, weil ich diesen zuvor verlor, jedoch die Fahrkarte per Maestro-Karte bezahlt hatte. Nach kurzer Suche hatte ich keinen vergleichbaren Erfahrungsberricht gefunden. Daher schildere ich hier mal wie es mir ergangen ist. Mir ist leider kein besserer knapper, prägnanter Titel für diesen Beitrag eingefallen.
Letztens (20.5.2012) bin ich mit dem Metronom von Hamburg nach Lüneburg gefahren. Vor der Fahrt habe ich mir natürlich ein passendes Ticket gekauft, welches ich mit meiner Bankkarte(Sparkasse) bezahlt habe. Leider, und das ist kein Scherz, hatte ich ein Loch in der Hosentasche, durch das sich die Fahrkarte verdrückt haben muss. Als ich im Zug feststellte, dass die Karte weg war, war es schon zu spät. Ich wollte dann aber auch nicht mehr vorzeitig den Zug verlassen um mir erneut eine Karte zu kaufen, weil es ja irgendwie logisch wäre, wenn man durch einen Kontoauszug nachweisen kann, dass man für die Fahrt bezahlt hatte. Aus meiner Sicht ist der Fahrschein nur ein Beleg dafür dass das Geld für die Fahrt bezahlt wurde. Daher hat er doch eigentlich nur symbolischen Wert, denn es kann dem Zug- Betreiber doch egal sein, ob ein Fahrschein vorhanden ist, solange das Geld, das er repräsentiert gezahlt wurde. Die Kontrolleurin meinte, dass ich mein Anliegen schriftlich schildern soll und auf Kulanz hoffen muss.
Also wieder zu Hause habe ich am nächsten Tag erstmal rumtelefoniert, um zu erfahren, wie ich jetzt genau vorgehen soll.